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Was ist rechtliche Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn eine volljährige Person auf Grund
- einer psychischen Erkrankung
- einer körperlichen
- einer geistigen oder
- einer seelischen Behinderung
ganz oder teilweise daran gehindert ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Das Gericht bestellt dann eine Person als Betreuer für diejenigen Angelegenheiten ( Aufgabenkreise ), in denen die betroffene Person einer rechtlichen Vertretung bedarf.
- Die Betreuungsperson vertritt ihren Betreuten gerichtlich und außergerichtlich in den vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenkreisen als gesetzlicher Vertreter
- Dabei sind die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen.
- Das Wohl der betreuten Person steht im Vordergrund allen Handelns.
- Über den Verlauf der Betreuung und besondere Vorkommnisse ist dem Amtsgericht jährlich zu berichten.
Wer wird rechtlicher Betreuer?
Jede volljährige Person kann vom Gericht zum rechtlichen Betreuer bestellt werden. Dabei hat das Gericht die Vorschläge der Person, die unter Betreuung gestellt werden soll, zu berücksichtigen. Ist die Person hierzu nicht in der Lage, bemüht sich das Gericht in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde ( Landkreis ) und dem Betreuungsverein nahe Verwandte, Freunde oder Bekannte zu finden, die bereit und in der Lage sind, diese Aufgabe zu übernehmen.
Sind solche Personen nicht zu finden wird vom Betreuungsverein versucht eine sozial engagierte Person zu finden, die bereit ist sich als rechtlicher Betreuer um die Belange einer fremden Person zu kümmern.
Bei schwierigen Fällen werden zunächst berufliche Betreuer eingesetzt.
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