Jede volljährige Person kann vom Gericht zum/zur Rechtlichen Betreuer*in bestellt werden.
Dabei hat das Gericht die Vorschläge der Person, die eine*n Rechtliche*n Betreuer*in zur Seite gestellt bekommen soll, zu berücksichtigen.
Diese Wünsche können auch vorab mittels einer Betreuungsverfügung festgehalten werden.
Ist die vorgeschlagene Person hierzu nicht in der Lage, bemüht sich das Gericht in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle (Behörde des Landkreis oder einer kreisfreien Stadt) und dem örtlichen Betreuungsverein, nahe Verwandte, Freunde oder Bekannte zu finden, die bereit und in der Lage sind, diese Aufgabe zu übernehmen.
Sind solche Personen nicht zu finden wird vom Betreuungsverein versucht eine sozial engagierte Person zu finden, die bereit ist, sich als Rechtliche*r Betreuer*in ehrenamtlich um die Belange einer fremden Person zu kümmern.
Bei schwierigen Fällen werden zunächst berufliche Rechtliche Betreuer*innen eingesetzt.