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Vorsorgevollmacht

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Jeder Mensch kann in die Situation geraten, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Ein plötzlicher Unfall, eine sich verschlimmernde Krankheit, das zunehmende Alter - unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass eine Person auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Stellt sich dann heraus, dass niemand bevollmächtig wurde, Geldgeschäfte zu tätigen, notwendige Anträge zu stellen oder wichtige Entscheidungen in Bezug auf Ihre Gesundheit,  Ihre weitere Versorung oder Ihren Aufenthalt zu treffen, muss eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden.

Eine Möglichkeit, für solche Fälle selbst Vorsorge zu treffen und zugleich eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, bieten sämtliche Arten von Vollmachten. Es handelt sich dabei um privatrechtliche Willenserklärungen, die den Bevollmächtigten in die Lage versetzen, für die Vollmacht gebende Person rechtswirksame Handlungen zu vollziehen.

Beachten Sie, dass sogar Eheleute bzw. verpartnerte Personen und deren volljährige Kinder  nur mittels solcher Vollmachten füreinander tätig werden können.

Um eine Vorsorgevollmacht erteilen zu können müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Vollmacht erteilende Person muss geschäftsfähig sein und mindestens einem Menschen so vertrauen, dass sie diesen auch bevollmächtigen möchte.

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht abfassen möchten, sollten Sie sich beraten lassen, damit die Vollmacht auch Ihren Wünschen entsprechend erstellt werden kann.

Hierfür stehen Ihnen der Betreuungsverein , die Betreuungsbehörde im Landkreis Oldenburg sowie Notare und Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.

Nutzen Sie die Möglichkeit, durch eine entsprechende Vorsorgevollmacht rechtzeitig für Sich zu sorgen und bedenken Sie, dass diese Frage kein Thema des Alters ist und letztlich jeder ab dem 18. Lebensjahr über diese Frage nachdenken sollte!

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Mail

Im Bereich Formulare und Broschüren finden Sie Vordrucke und weiteres Informationsmaterial.