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Betreuungsverein

Oldenburg-Land e.V.

Vorsorgevollmacht

Jeder Mensch kann in die Situation geraten, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Ein plötzlicher Unfall, eine sich verschlimmernde Krankheit, das zunehmende Alter - unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass eine Person auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Stellt sich dann heraus, dass niemand bevollmächtig wurde, Geldgeschäfte zu tätigen, notwendige Anträge zu stellen oder wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Gesundheit zu treffen, muss eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden.

Eine Möglichkeit, für solche Fälle selbst Vorsorge zu treffen und zugleich eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, bieten sämtliche Arten von Vollmachten. Es handelt sich dabei um privatrechtliche Willenserklärungen, die den Bevollmächtigten in die Lage versetzen, für die Vollmacht gebende Person rechtswirksame Handlungen zu vollziehen. Sogar Eheleute bzw. verpartnerte Personen und deren volljährige Kinder können nur mittels solcher Vollmachten füreinander tätig werden.

Um eine Vorsorgevollmacht erteilen zu können müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die bevollmächtigende Person muss geschäftsfähig sein und mindestens einem Menschen so vertrauen, dass diese bevollmächtigt werden soll.

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht abfassen möchten sollten Sie sich beraten lassen, damit die Vollmacht auch Ihren Wünschen entsprechend eingesetzt werden kann.

Hierfür stehen Ihnen die Notare und Rechtsanwälte, die Betreuungsbehörde im Landkreis Oldenburg (Tel.: 04431-85202 ) und der Betreuungsverein gerne zur Verfügung.

Nutzen Sie die Möglichkeit, durch eine entsprechende Vorsorgevollmacht rechtzeitig für Sich zu sorgen.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. E-Mail

Broschüre zu Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht Formular zur Vorsorgevollmacht