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Was ist eine Vorsorgevollmacht und was kann ich mit ihr regeln?

Jeder Mensch kann in die Situation geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Ein plötzlicher Unfall, eine sich verschlimmernde Krankheit, das zunehmende Alter - unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass eine Person auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Stellt sich dann heraus, dass niemand bevollmächtigt wurde, Geldgeschäfte zu tätigen, notwendige Anträge zu stellen oder wichtige Entscheidungen in Bezug auf Ihre Gesundheit, Ihre weitere Versorgung oder Ihren Aufenthalt zu treffen, muss eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden.


Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie dem entgegenwirken und beauftragen bereits im Vorfeld eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall dann in Ihrem Sinne handeln. Es handelt sich dabei um privatrechtliche Willenserklärungen, die den Bevollmächtigten in die Lage versetzen, für die vollmachtgebende Person rechtswirksame Handlungen zu vollziehen.


Achtung: Angehörige, Lebenspartner oder volljährige Kinder können nicht automatisch für Sie Entscheidungen treffen, sondern benötigen grundsätzlich auch immer eine entsprechende Vollmacht.


Sie können in der Vorsorgevollmacht festlegen, ob sie für all Ihre Angelegenheiten gelten soll oder nur für einzelne, detailliert beschriebene Aufgaben und Entscheidungen. Die Vorsorgevollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn Sie in Ihrer Entscheidungsbefugnis eingeschränkt sind.


Bedenken Sie bitte, dass eine Vollmacht zur Vorsorge der bevollmächtigten Person ggf. weitreichende Befugnisse ermöglicht. Die wichtigste Voraussetzung ist daher, dass Sie uneingeschränktes Vertrauen zu der Person haben, die Sie im Bedarfsfall vertreten soll.


Die bevollmächtigte Person wird auch – mit wenigen Ausnahmen – nicht vom Gericht beaufsichtigt oder kontrolliert und ist daher nicht rechenschaftspflichtig. Wer in seinem engeren Kreis keine Person hat, der vollends und uneingeschränkt vertraut wird, der sollte keine Vollmacht erteilen. In diesem Fall ist es besser, mit einer Betreuungsverfügung die Person zu bestimmen, die als rechtliche Betreuerin bestellt werden soll.


Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 04431-72767 und lassen sich persönlich von uns beraten.